Nur wer um die Ecke denkt, kann geradeaus kommunizieren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Allgemeines
1.1 Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (kurz: AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der „Kurvenkratzer GmbH“ (nachfolgend: „Agentur“) und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Entgegenstehende oder AGB-ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.2 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.3 Die AGB werden dem Kunden im Rahmen der Angebotsstellung von der Agentur kenntlich gemacht. Sie sind außerdem auf der Webseite der Agentur unter www.kurvenkratzer.com/agb jederzeit einsehbar.
1.4 Die Agentur und der Kunde haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.
2 Salvatorische Klausel:
2.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, dem Sinn und Zweck am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen.
3 Allgemeine Bestimmungen für Agenturleistungen
3.1 Vertragsabschluss: Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche als angenommen, sofern diese nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. In Ausnahmefällen (wie z.B. kurzfristiger Bedarf) kann es auch zu mündlichen Auftragserteilungen kommen. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei schriftlicher Auftragserteilung.
3.2 Leistung und Honorar: Alle angegebenen Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer . Die Preise sind gültig ab 01.01.2023 bis auf Widerruf. Wenn nicht anders vereinbart, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Das erste Gespräch zur Festlegung der Ziele und Erwartungen ist kostenlos. Die auf Basis eines ersten Angebots erstellten Konzepte sind kostenpflichtig. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind (z.B. Nebenleistungen), werden gesondert entlohnt.
3.3 Kostenerhöhungen: Alle Barauslagen, die der Agentur entstehen und die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen), sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt.
3.4 Nicht ausgeführte Leistungsbestandteile: Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und ähnliches sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
3.5 Gefahrenübergang: Der Auftrag ist erfüllt bei Bereitstellung sämtlicher beauftragter Positionen. Alle Gefahren gehen im Zeitpunkt der Erfüllung des Auftrags auf den Kunden über, der den notwendigen Versicherungsschutz auf seine Kosten abzuschließen hat. Durch die Agentur wird Versicherungsschutz nur bestellt, soweit dies im Einzelnen ausdrücklich vereinbart wurde.
3.6 Beauftragung Dritter: Die Agentur ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen die Agentur.
4 Auftragsänderungen, -vereitelung, Stornierung und Rücktritt
4.1 Für den Fall, dass der Kunde nach Auftragserteilung vom Auftrag (aus welchen Gründen auch immer) zurücktritt oder bereits erteilte Aufträge abändert (sodass deren Umfang verringert wird), verpflichtet er sich, der Agentur den bis dahin entstandenen Aufwand mit dem vereinbarten Stundensatz zuzüglich entstandener Spesen und Barauslagen abzugelten.
4.2 Bei Vertragsstornierung bis 14 Tage vor Termin durch den Kunden ist die Agentur berechtigt, 100 Prozent aller Aufwände durch Dritte und 70 Prozent des Agenturhonorars als Stornogebühr zu verrechnen, danach beträgt die Stornogebühr auch für das Agenturhonorar 100 Prozent. Verabsäumt der Kunde die fristgerechte Bereitstellung der für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen im vereinbarten Zeitraum, so gilt der Auftrag seitens der Agentur als erfüllt.
4.3 Die Agentur behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es zu unvorhergesehenen Umständen und Hindernissen, insbesondere höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfen jeder Art, Sabotage oder Leistungsverzögerungen (länger als sechs Wochen) kommt und diese nicht von der Agentur zu vertreten sind.
4.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden, auch aus anderen und zukünftigen Leistungen durch die Agentur, oder bei Vermögensverfall des Kunden kann die Agentur ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.
5 Präsentationen
5.1 Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
5.2 Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese weiter zu nutzen – die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich zurückzustellen.
5.3 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
5.4 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
6 Eigentumsrecht und Urheberschutz
6.1 Alle Leistungen der Agentur – einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Vorentwürfe und Konzepte), auch einzelne Teile daraus – bleiben ebenso wie die Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertrages, zurückverlangt werden.
6.2 Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen nur selbst, ausschließlich in Österreich, Deutschland und der Schweiz und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
6.3 Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
6.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich.
6.5 Nach Ablauf des Vertrages ist für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
6.6 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur – und allenfalls auf den Urheber – hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
7 Genehmigung
7.1 Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten diese als vom Kunden genehmigt.
7.2 Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.
8 Termine
8.1 Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
8.2 Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
9 Zahlung
9.1 Die Rechnungen der Agentur sind prompt netto Kassa, spesenfrei und ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9.2 Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 Prozent p.a. als vereinbart. Überdies ist der Vertragspartner gegenüber der Agentur in diesem Fall verpflichtet, sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Mahnspesen zu bezahlen.
10 Insolvenz, Schuldenregulierungsverfahren
10.1 Im Falle der Eröffnung eines Insolvenz-, Konkurs- oder Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien oder der Nichteröffnung eines solchen mangels hinreichenden Vermögens im Sinne der Insolvenzordnung ist die jeweils andere Vertragspartei erst nach Erhalt der vertraglich geschuldeten Leistungen oder höchstens Zug um Zug verpflichtet, ihre jeweiligen Leistungen gegenüber der anderen Vertragspartei zu erbringen.
11 Gewährleistung
11.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von drei Tagen nach erbrachter Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
11.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
12 Haftung
12.1 Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden nicht für die Korrektheit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.2 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Bezugspersonen“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt.
12.3 Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Bezugspersonen.
12.4 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
12.5 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
13 Kurvenkratzer-Magazin: Content Kooperationen
13.1 Der Kunde bestätigt, dass er über sämtliche Schutzrechte seiner eigenen Inhalte, die der Agentur für die Content Kooperation zur Verfügung gestellt werden, verfügt, und erteilt mit seiner Freigabe die Berechtigung, diese im Sinne des übertragbaren Nutzungsrechts zu verwenden.
13.2 Dieses Werknutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht der Veröffentlichung, der Bearbeitung, der Vervielfältigung und der elektronischen Darstellung und Verarbeitung.
14 Digital Ads und Social Media
14.1 Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass sich die Anbieter von Social-Media-Kanälen und Suchmaschinen („Anbieter”) in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen.
14.2 Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden.
14.3 Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.
14.4 Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.
14.5 Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der Anbieter einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
14.6 Sollten Monitoringmaßnahmen von Social-Media-Postings notwendig sein (z.B. aus gesetzlichen Auflagen heraus), ist der Kunde dazu verpflichtet, die Agentur darauf hinzuweisen und entweder selbst eine geeignete Lösung zur Verfügung zu stellen (Drittunternehmen bei unzumutbarem Aufwand) oder Angestellte der Agentur entsprechend zu schulen (bei zumutbarem Umfang). Die Kosten (z.B. Meetings, Tools, Zeitaufwand) trägt in jedem Fall der Kunde.
15 Gewinnspiele
15.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person mit einem gültigen Wohnsitz in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Die Agentur ist berechtigt, bei einzelnen Gewinnspielen den teilnahmeberechtigten Personenkreis weiter einzuschränken (z.B. Altersbeschränkung ab 18 Jahren). Mitarbeiter der Agentur und deren Angehörige sowie Mitarbeiter der an dem Gewinnspiel beteiligten Unternehmen und deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.
15.2 Die Agentur behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das System manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstoßen oder sonst in unfairer oder unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen.
15.3 Soweit nicht anders angekündigt, werden die Gewinner nach Abschluss des Gewinnspieles ermittelt und per E-Mail, postalisch oder telefonisch benachrichtigt.
15.4 Ein Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung des Gewinns und der Rechtsweg sind ausgeschlossen, anfallende Steuern hat der Gewinner selbst zu tragen. Jede Haftung der Agentur für das Bestehen der technischen Voraussetzungen der rechtzeitigen Teilnahme am Gewinnspiel oder der Versendung der Preise ist ausgeschlossen. Die Teilnehmer stimmen für den Fall des Gewinns der Veröffentlichung von persönlichen Daten (Name, Adresse, Alter, Foto ect.) zu.
16 Datenschutz
16.1 Der Kunde kann die aktuellen Datenschutzbestimmungen jederzeit auf der Webseite der Agentur unter www.kurvenkratzer.com/datenschutzerklaerung/ einsehen.
17 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
17.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.