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Patient:innenverfügung

Eine Patient:innenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen selbst auszudrücken. Eine Patient:innenverfügung richtet sich grundsätzlich an jeden behandelnden Arzt oder jede behandelnde Ärztin im Notfall.  

Bei der Verfügung handelt es sich um ein wichtiges Instrument, um die eigene medizinische Versorgung im Voraus zu bestimmen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es spezifische gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass die Verfügung respektiert und umgesetzt wird.  

Es ist ratsam, sich genau über die jeweiligen nationalen Anforderungen zu informieren und die Verfügung regelmäßig zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen und rechtlichen Vorgaben entspricht. 

Folgende medizinische Maßnahmen können in der Patient:innenverfügung festgelegt werden: 

  • Allgemeine lebenserhaltende Maßnahmen 
  • Schmerz- und Symptombehandlung 
  • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr 
  • Künstliche Beatmung 
  • Wiederbelebung 
  • Dialyse 
  • Verabreichung von Antibiotika 
  • Bluttransfusionen 

Patient:innenverfügung in Deutschland 

In Deutschland ist die Patient:innenverfügung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Seit 2009 gibt es gesetzliche Vorgaben, die festlegen, dass eine Patient:innenverfügung schriftlich vorliegen muss und konkrete Anweisungen enthalten soll.  

Diese ist bindend für Ärzte und Ärztinnen sowie Pflegepersonal, sofern die Verfügung die aktuelle Behandlungssituation eindeutig beschreibt. Es ist wichtig, dass das Dokument regelmäßig aktualisiert wird, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen entspricht. 

Patient:innenverfügung in Österreich 

In Österreich ist die Patient:innenverfügung im Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) geregelt. Eine verbindliche Patient:innenverfügung muss strenge Formvorschriften erfüllen, darunter eine ärztliche Aufklärung und die Beglaubigung durch eine:n Notarin, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin oder einen Patient:innenanwalt, eine Patient:innenanwältin. Sie gilt für acht Jahre und muss danach erneuert werden.  

Nicht-verbindliche Patient:innenverfügungen sind weniger formell, müssen aber ebenfalls schriftlich vorliegen und dienen als wichtige Orientierungshilfe für Ärzt:innen. 

Patient:innenverfügung in der Schweiz 

In der Schweiz ist die Patient:innenverfügung im Rahmen des Erwachsenenschutzrechts geregelt, das im Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert ist. Seit 2013 können Patient:innenverfügungen verbindlich festgelegt werden. Diese muss schriftlich vorliegen und kann von jeder urteilsfähigen Person erstellt werden 

Es wird empfohlen, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. In der Schweiz ist es zudem möglich, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Bedarfsfall die Wünsche der betroffenen Person durchsetzt. 

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