Vom K.O. zurück in den (Arbeits-)Ring
Der Krebs ist besiegt, die Energie begrenzt. Dennoch sehnst du dich danach, wieder in den Arbeitsring zu steigen. Feile mit uns an deiner Taktik und feiere schon bald dein Comeback. Bereit für den Gong?
3/3 Wiedereingliederung in Österreich
Runden 3-6 in Österreich
In der österreichischen Arena haben wir einen cleveren Trick namens „Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ)“. Hier geht es darum, nach einer längeren Auszeit behutsam wieder ins berufliche Getümmel zurückzufinden. Du startest mit einem reduzierten Stundenpensum und erhöhst deine Arbeitszeit Stück für Stück. Alles weitere erfährst du in unserer Serie „Das Gesundheitswesen schreibt Tagebuch„.
Das Manko an dem Deal: Er ist für alle freiwillig. Sowohl für Arbeitgeber:innen als auch für Arbeitnehmer:innen.
Voraussetzungen:
- Krankenstand: mindestens sechs Wochen ununterbrochen
- Dienstverhältnis: mindestens drei Monate bei dem:der selben Arbeitgeber:in
- Start: spätestens ein Monat nach Ende des Krankenstands
- Zustand: arbeitsfähig bei Antritt
Runde 3: Ausdauer-Check – Wer berät mich?
Auch in Österreich wird der Ausdauer-Check durchgezogen. Hier hast du zwei Optionen:
- Arbeitsmediziner:in im eigenen Team. Hol dir den offiziellen Stempel „arbeitsfähig“ von einem:einer Ärzt:in im Unternehmen, wenn du in einem großen Betrieb arbeitest.
- Fit2work-Beratungsstelle. Solltest du keine:n Betriebsärzt:in haben, steht dir die fit2work-Crew kostenlos zur Seite, beantwortet Fragen und unterstützt dich bei allem rund um Gesundheit und Wiedereinstieg.
Runde 4: Trainingsplan mit WIETZ
Wenn du grünes Licht für dein Comeback hast und deine:n Arbeitgeber:in ins Boot geholt hast, geht es ab in die Konzipierung deines Wiedereingliederungsplans.
Hier wird festgelegt, wann du startest, wie lange die Teilzeit dauert, in welchem Ausmaß du arbeitest und zu welchen Zeiten.
- Die reduzierte Arbeitsteilzeit kann zwischen einem und sechs Monaten dauern und, wenn nötig, um bis zu drei Monate verlängert werden.
- Für beide Zeitspannen brauchst du die Zustimmung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
- Deine Arbeitszeit muss über zwölf Stunden liegen und die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 518,44€) knacken.
- Bevor du in den Ring steigst, muss der Deal natürlich schwarz auf weiß stehen. Ohne schriftlichen Beweis, kein Einsatz.
Anmerkung der Redaktion:
Du weißt vielleicht schon: Das Tempo ist oft zu schnell. Die Wiedereingliederung ist keine One-size-fits-all-Taktik. Patient:innen werden, wenn sie die WIETZ nach den jetzigen Regelungen nicht meistern, in die Frühpension gezwungen. Das führt nicht nur zu einem erhöhten Risiko von Altersarmut, sondern auch zu einer gesellschaftlichen Ausgrenzung. Es gibt also noch sehr viel Verbesserungsspielraum für die einzelnen Runden.
Runde 5: Preisgeld – Wer zahlt mein Gehalt?
Nicht jede:n verschlägt es freiwillig zurück in den Arbeitsring. Manchen geht es auch ums Preisgeld, um finanziell über die Runden zu kommen. Dein Fleiß wird passend zu deinem neuen Stundenpensum belohnt.
Um den finanziellen Schlag abzufedern, winkt dir zusätzlich das Wiedereingliederungsgeld von der ÖGK. Das setzt sich aus dem aufgestockten Krankengeld zusammen, das grundsätzlich 60 Prozent deines Bruttogehalts ausmacht.
K.O. in Runde 6? Rehabilitationsmaßnahmen in Österreich
Wenn der Job dir zu schaffen macht und du nicht mehr in Topform bist, hast du noch einen Trumpf im Ärmel: die „berufliche Rehabilitation“. Hier kommen das Sozialministeriumservice und das Arbeitsmarktservice ins Spiel. Sie fördern Maßnahmen, die dich wieder auf die Erfolgsspur bringen.
Von kleinen Kniffen, über Unterstützung für Ein- und Umschulungen, bis hin zu großen beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen. Ein starkes Team also, das dich im Arbeitsring brillieren lässt.
Fazit:
Das bringt uns zu unserem Schlusswort: Du musst nicht stark und fit wie Mike Tyson sein, um den Wiedereinstieg zu schaffen. Zwar ist die Bürokratie ein K(r)ampf, aber du hast jetzt eine gute Taktik zur Hand, um einen versteckten Kinnhaken landen zu können. Also: Deckung hoch, dein Comeback in den Arbeitsalltag ist bereits in vollem Gange.
Du hast gelernt, dass…
- das „Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)“ in Deutschland verpflichtend ist und Angestellten damit der berufliche Wiedereinstieg erleichtert werden soll,
- das Hamburger Modell eine Maßnahme des BEMs ist und eine langsame Stundensteigerung vorsieht,
- du in Deutschland während des BEMs weiterhin von Sozialversicherungsträger:innen bezahlt wirst,
- es in Österreich keine gesetzlichen Verpflichtungen für den beruflichen Wiedereinstieg gibt,
- die WIETZ maximal neun Monate dauert und eine langsame Stundensteigerung vorsieht.
Quellen:
- Mehr Infos zu Krebs und Beruf in Österreich
- Mehr zur Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ)
- Vorlage für die WIETZ
- Mehr Infos zu fit2work
- Die betriebliche Wiedereingliederung in Deutschland im Detail
- Mehr Wissen über das Hamburger Modell
- Hier geht’s zur Studie über die Rückkehr von Krebspatient:innen ins Berufsleben
Titelbild: Unsplash/Amir Rostami
Über die Serie
Eine Krebsdiagnose schlägt wie ein riesiger Meteorit in das Leben von Betroffenen und Angehörigen ein. Wer damit konfrontiert wird, weiß im ersten Moment nicht, wie mit der neuen Situation umzugehen ist. Das ist komplett normal. Bisher schien alles so toll in geradlinigen Bahnen zu verlaufen. Nun sind vom einen auf den anderen Tag die Prioritäten total verschoben.
Kurvenkratzer reicht dir mit dieser Checklisten-Serie Tipps für die Bewältigung des Schocks. Wir haben praxiserprobte Hilfestellungen für die häufigsten Situationen während einer Krebserkrankung für dich auf Lager – vom medizinischen Gespräch bei der Diagnosestellung bis zum Reha-Aufenthalt in der Nachsorgephase. Und wir geben Impulse, wie dir ein achtsamer Umgang mit der Erkrankung gelingt.
Bitte beachte: Krebs ist höchst individuell. Die auf diesen Seiten enthaltenen Informationen stellen keine verbindliche und vollumfängliche medizinische Auskunft dar. Bitte berate dich betreffend deiner Therapieentscheidung jedenfalls mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Kurvenkratzer übernimmt keine Haftung für Fehlbehandlungen.